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Erbrechtliche Gestaltungen bei Patchworkfamilien
Erbrecht und neue Familienformen
In Deutschland wächst bereits jedes vierte Kind in sog. alternativen Lebensformen auf, also bei Alleinerziehenden oder in Patchworkfamilien. Das Ehepaar mit lediglich gemeinsamen Kindern wird demgegenüber immer mehr zum Auslaufmodell. Patchworkkinder haben doppelte Eltern und Großeltern, die sich teilweise noch nie begegnet sind. Sie feiern meist zweimal Weihnachten und Geburtstag und fahren in den Ferien mehrmals in Urlaub. Ein noch größeres „Durcheinander” entsteht, wenn Eltern oder Kinder der Patchworkfamilie sterben. Hier kann es zu erbrechtlichen Katastrophen kommen. Wer „Haupterbe” wird, hängt nämlich von dem Zufall ab, welche Person der „Fortsetzungsfamilie” als Letzte verstirbt.
Das „Muster gemeinschaftliches Testament (Patchworkfamilie)” ist in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) unter der NWB DokID NWB DAAAE-10349 aufrufbar. Ferner stehen unter der NWB DokID NWB WAAAB-19821 ein Muster eines gemeinschaftlichen Testaments (privatschriftlich), unter der NWB DokID NWB XAAAB-19796 ein Vertrag über den Erb- und Pflichtteilsverzicht und unter der NWB DokID NWB BAAAB-03394 der infoCenter Beitrag Erbfall zur Verfügung.
I. Familienerbrecht und Patchworkfamilie
[i]Familienerbrecht verbindet das Verwandtenerbrecht und das Ehegatten- bzw. LebenspartnererbrechtDas ge...