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NWB Nr. 24 vom Seite 1965

Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

[i]Aktuelle und Entwurfsfassung s. http://www.corporate-governance-code.de/ger/kodex/index.htmlDie vom Bundesministerium für Justiz eingesetzte Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am Änderungen des DKGK beschlossen. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG seit 2002 eine gesetzliche Grundlage. Er wird im amtlichen Teil des (elektronischen) Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht.

[i]Kritik der Anleger wurde geprüft und teilweise berücksichtigtDer zukünftige Kodex adressiert alle wesentlichen Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, im Einzelnen etwa

  • die mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen,

  • mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte,

  • eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.

[i]Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und Offenlegung von InteressenkonfliktenJedes Aufsichtsratsmitglied auf der Anteilseignerseite soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat offenlegen. Der Kodex wird in Zukunft vorsehen, dass der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und zu bedeutenden (Einzel-)Aktionären offenlegen soll. Als bedeutend gilt ein Stimmrecht in Höhe von 10 % der stimmberechtigten Anteile oder mehr.

Dem Aufsichtsrat soll eine angeme...