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Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes
[i]KabinettbeschlussAm hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz – VerkehrStÄndG) verabschiedet.
[i]Geplante Änderungen des VersicherungsteuergesetzesHervorzuheben bei den Änderungen des Versicherungsteuergesetzes im Rahmen des Verkehrsteueränderungsgesetzes sind insbesondere die
Möglichkeit zur elektronischen Steueranmeldung;
Verdoppelung des Schwellenwerts für die vierteljährliche – statt monatliche – Abgabe der Steueranmeldung,
Einräumung eines jährlichen Anmeldungszeitraums für Kleinstversicherer;
steuerliche Erfassung von tatsächlich getragenen Selbstbehalten bei Kfz-Haftpflichtversicherungen;
Erweiterung des Kreises der Personen, die für die Entrichtung der Versicherungsteuer haften sowie
ausdrückliche Regelung der Anwendbarkeit des Versicherungsteuergesetzes in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Zone seewärts der 12-Seemeilen-Grenze bis 200 Seemeilen zur Entfernung zur Küste) ab .
[i]Geplante Änderungen des KraftfahrzeugsteuergesetzesMit den Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes soll in erster Linie eine Maßnahme des „Regierungsprogramms Elektromobilität” umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes sieht hier folgende Regelungen vor:
Die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektro-Pkw von derzeit fünf auf zehn Ja...