Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsrecht | Genussscheine bei Konzernierung der Emittentin
Innerhalb eines Vertragskonzerns sind Inhaber von Genussscheinen ebenso wie außenstehende Aktionäre über eine entsprechende Anwendung des § 304 AktG zu schützen. Ihre Genussscheine sind daher auch während des Bestehens eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags – unabhängig von der aktuellen Ertragslage – jährlich zu bedienen und am Laufzeitende zum vollen Nennbetrag zumindest dann zurückzuzahlen, wenn bei Abschluss des Unternehmensvertrags die künftige Entwicklung der Gesellschaft positiv bewertet worden ist.
Der Senat widersprach einer ergänzenden Auslegung der Genussscheinbedingungen, die keine Regelung für den Fall eines späteren Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags enthielten, dass allein auf die Ertragslage und den Bilanzgewinn des herrschenden Unterneh...