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OFD Magdeburg 07.05.2012 G 1422 – 67 – St 216, NWB 24/2012 S. 1956

Gewerbesteuer | Keine Hinzurechnung von Lagergebühren

Der OFD Magdeburg ist die Frage gestellt worden, ob für Aufwendungen für Lagergebühren der § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG uneingeschränkt anzuwenden ist und sie dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind. Nach der sind Gebühren aufgrund eines Lagervertrags, der nicht nur auf das bloße Einstellen von Waren abstellt, nicht wie Miet- oder Pachtzins nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG hinzuzurechnen. Zu diesem Thema erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.