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BFH 23.03.2012 III B 126/11, NWB 24/2012 S. 1954

Einkommensteuer | In bar geleistete Kinderbetreuungskosten nicht abziehbar

Nach dem verstößt es weder gegen Unionsrecht noch gegen völkerrechtliches Gewohnheitsrecht, dass Kinderbetreuungskosten nach § 4f Satz 5 EStG 2007 nur bei Banküberweisung der Betreuungskosten (hier: an ausländische Au-Pair-Mädchen) abziehbar sind.