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NWB Nr. 24 vom Seite 1951

Neue Wohlverhaltensregeln für Finanzanlagenvermittler

Michael Rinas und Alexandra Pobortscha

Am [i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2002 ist die Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) in Kraft getreten. Neben der Sachkundeprüfung, einem Registrierungsverfahren und Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung obliegen den Finanzanlagenvermittlern ab insbesondere umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Dies führt in der Praxis zu einem gesteigerten Organisations- und Kostenaufwand.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Informationspflichten

[i]Produktbezogene InformationenDie Informationspflichten im Hinblick auf Produkte, welche Gegenstand der Anlageberatung oder der Anlagevermittlung sind, werden stark erweitert. Hinsichtlich der Information über Produkte, die Gegenstand der Beratung sind, müssen dem Kunden die Risiken der angebotenen Finanzanlage mitgeteilt werden. Zu den Kosten ist ihm darüber hinaus eine verständliche Kalkulationsgrundlage zu übermitteln. Hinzuweisen ist weiterhin auf mögliche Interessenkonflikte bei Produkten und eigenen Investitionen.

[i]Eindeutigkeit und AussagekraftSämtliche dem Kunden übermittelte Informationen einschließlich Werbemitteilungen sind eindeutig, nicht irreführend und rechtlich zu gestalten, wobei zwingend eine a...