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Umsatzsteuer | Anwendung des § 44 Abs. 1 UStDV bei für das Unternehmen eines Landwirts bezogenen Mastferkeln
(1) Wird eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die gem. § 168 Satz 1 AO als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkt, während eines Einspruchsverfahrens gegen die abgelehnte Änderung der Herabsetzung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids abgegeben, wird gem. § 365 Abs. 3 AO der Umsatzsteuer-Jahresbescheid zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens. (2) „Wirtschaftsgut” i. S. des § 15a Abs. 1 und 2 UStG und des § 44 Abs. 1 UStDV ist bei Mastschweinen (Ferkeln), die für das Unternehmen bezogen worden sind, das einzelne Ferkel (Bezug: § 168 Satz 1, § 365 Abs. 3 AO; § 90, § 90a BGB; § 15a Abs. 1 und 2 UStG 2005, Abs. 11 Nr. 1; § 44 Abs. 1 UStDV).
Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG muss nach der Vereinfachungsregelung in § 44 Abs. 1 UStDV nicht durchgeführt werden, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines „Wirtschaftsguts” entfallende Vorsteuer 1.00...