Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 11/2012 S. 456

Nicht-EU-Bürger haben Anspruch auf Landeserziehungsgeld

Der Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgelds nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz ist verfassungswidrig. Die betreffende Regelung verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), weil es an einem legitimen Gesetzeszweck fehlt, der die Benachteiligung der nicht erfassten ausländischen Staatsangehörigen rechtfertigen könnte. Die Gewährung von Erziehungsgeld zielt darauf ab, Eltern die eigene Betreuung ihres Kindes durch Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und damit die frühkindliche Entwicklung zu fördern. Dieser Gesetzeszweck kommt bei ausländischen Staatsangehörigen und ihren Kindern auf gleiche Weise wie bei Deutschen zum Tragen. Der verfassungsrechtliche Schutz ist nicht auf Deutsche beschränkt. Der Freista...