Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Managementberichterstattung nach IFRS
Die Alternative zur handelsrechtlichen Lageberichterstattung?
Am veröffentlichte der IASB seine Positionierung zur Managementberichterstattung nach IFRS als sog. Practice Statement. Den IFRS anwendenden Unternehmen ist es freigestellt, einen Managementbericht nach Maßgabe dieser Praxisverlautbarung zu erstellen, der sich auf einen korrespondierenden IFRS-Abschluss bezieht. Da kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen einen Konzernabschluss zwingend nach IFRS erstellen müssen sowie nicht kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen einen solchen erstellen dürfen und auch der Einzelabschluss zumindest nach IFRS offen gelegt werden darf, stellt sich die Frage, ob die Managementberichterstattung nach IFRS ebenfalls an die Stelle der handelsrechtlichen Lageberichterstattung treten soll oder kann. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage nach, indem er ausgehend von der Managementberichterstattung nach IFRS die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur handelsrechtlichen Lageberichterstattung herausarbeitet und hieran anknüpfend wesentliche Bedingungen formuliert, unter denen ein Ersatz des Lageberichts durch den Managementbericht nach IFRS möglich erscheint.
Grottke/Höschele, E-DRS 27 – Entwurf zum Konzern...