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Neues zum Fahrtenbuch
Der BFH hat mit seiner Entscheidung vom - VI R 33/10 NWB XAAAE-09999 (DStR 2012 S. 1011) zu Mindestanforderungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geäußert. Im Fokus steht insbesondere die genaue Aufzeichnung des Fahrziels, wobei neben der Angabe des Kunden etc. die bloße Ortsangabe nur dann ausreichend sein soll, wenn sich hieraus der Endpunkt der Reise zweifelsfrei ergibt. Hat hingegen ein aufgesuchtes Unternehmen in einer Stadt zwei Dienstorte, will die Rechtsprechung offensichtlich sowohl den Straßennamen mit Hausnummer aufgezeichnet wissen (vgl. ge, DStR 2012 S. 1013).