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Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung (common control) im Teilkonzernabschluss
Betrachtung der faktischen Wahlrechte
Bei der Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung ergeben sich derzeit bei der Abbildung im Teilkonzernabschluss mehrere faktische Wahlrechte.
Das aufnehmende Unternehmen kann zwischen der Anwendung der Erwerbsmethode i. S. von IFRS 3 und der Methode der Buchwertfortführung wählen. Die Anwendung der Neustartmethode ist nicht möglich.
Die bilanzpolitischen Spielräume ergeben sich aufgrund des Vorliegens einer bewussten Regelungslücke in den IFRS.
Die Bilanzierung von Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung im Teilkonzernabschluss ist derzeit in den IFRS nicht geregelt, aber sehr facettenreich. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit ausgewählten Problemstellungen und zeigt wesentliche bilanzpolitische Spielräume im Teilkonzernabschluss der aufnehmenden sowie der übertragenden Zwischenholding auf. Dabei werden zunächst die Transaktionen beim aufnehmenden Unternehmen nach der Erwerbsmethode und Buchwertmethode näher erläutert, bevor im Anschluss die Abbildung aufseiten des ausschüttenden Unternehmens untersucht wird.
Kirsch, infoCenter, Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 NWB KAAAC-45541
I. Einleitung
[i]Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoff... Fink, Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach der Überarbeitung von IFRS 3, Wollmert/Oser, Sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse und Auf- oder Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung nach IFRS und HGB, Lüdenbach/Freiberg, Der Beherrschungsbegriff des IFRS 10 – Anwendung auf normale vs. strukturierte Unternehmen, Groch, Buchwertfortführung bei Umstrukturierungen im IFRS-Teilkonzernabschluss, Lüdenbach/Christian, IFRS Essentials, 2. Aufl., Herne 2012