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NWB direkt Nr. 23 vom Seite 623

Regierungsentwurf eines JStG 2013: Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf

Am hatte das [i]NWB Reformradar unter www.nwb.deBMF den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 vorgelegt. Nachdem die ursprünglich bereits für den geplante Kabinettbefassung mehrfach verschoben worden war, hat das Bundeskabinett am nun doch den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beschlossen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass das Gesetzgebungsverfahren noch im Jahr 2012 abgeschlossen werden kann. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des fachlich notwendigen Regelungsbedarfs in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Die Änderungen betreffen schwerpunktmäßig das EStG, das UStG, das AStG, die AO und das 5. VermBG.

Steuerliche Behandlung der Bezüge von freiwillig Wehrdienst Leistenden

[i]Keine vollständige Streichung der SteuerfreiheitIm Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 war vorgesehen, die gegenwärtig bestehende Steuerfreiheit für den Freiwilligen Wehrdienst nicht mehr zu gewähren, weil die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 5 EStG ursprünglich nur für verpflichtende Dienste (insbesondere Wehrpflicht) konzipiert war, denen der Bürger sich nicht entziehen kann.

[i]Nur Wehrsold nach § 2 Abs. 1 WSG bleibt steuerfreiMit dem Regierungsentwurf wird von diesem Vorhaben zum Teil wieder abgerückt. Für die den freiwilligen Wehrdienst und freiwillige Wehrübungen Leistenden...