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KSR Nr. 6 vom Seite 2

Rücklage für Ersatzbeschaffung

Reinvestitionsfrist und Investitionsabsicht

Dr. Frank Schindler

Bei Bilanzierung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung ist die Reinvestition innerhalb von vier Wirtschaftsjahren nach der Rücklagenbildung vorzunehmen; bei neuen funktionsgleichen Gebäuden beträgt die Frist sechs Jahre. Der BFH orientiert sich bei der Bestimmung dieser neuen Fristen an der Reinvestitionsrücklage nach § 6b Abs. 3 EStG. Er stellt zudem eine widerlegbare tatsächliche Vermutung auf, dass die bei der Bildung der Rücklage nachgewiesene Investitionsabsicht bis zum Fristablauf fortbesteht. Wenn festgestellt wird, dass sie früher aufgegeben worden ist, ist die Rücklage zu diesem Zeitpunkt aufzulösen.

Problemlage

Die gesetzlich nicht geregelte Rücklage für Ersatzbeschaffung ist von der Rechtsprechung entwickelt, von der Finanzverwaltung übernommen worden (vgl. R 6.6 EStR 2008) und ein inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut (vgl. , BStBl 2004 II S. 766). Danach kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt, infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Wi...BStBl 1983 II S. 371