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Lohnsteuer | Behandlung der Familienpflegezeit
Das Familienpflegezeitgesetz selbst enthält keine steuerlichen Regelungen. Gleichwohl stellen sich lohnsteuerliche Fragen zu den arbeits-/sozialrechtlichen Regelungen, die das beantwortet. (1) Während der Familienpflegezeit liegt Zufluss von Arbeitslohn in Höhe der Summe aus dem verringerten (regulären) Arbeitsentgelt und der Entgeltaufstockung des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b FPfZG vor. Dies gilt auch, soweit die als Entgeltaufstockung ausgezahlten Beträge aus einem Wertguthaben nach dem SGB IV entnommen werden und dadurch ein „negatives” Wertguthaben aufgebaut wird. (2) Wird in der Nachpflegephase bei voller Arbeitszeit nur das reduzierte Arbeitsentgelt ausgezahlt, um gleichzeitig mit dem anderen Teil des Arbeitsentgelts ein „negatives” Wertguthaben nach SGB IV auszugleichen, liegt Z...