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Sozialrecht | Verwertung einer Münzsammlung vor Anspruch auf AGL II
Eine Münzsammlung ist als verwertbares Vermögen vor Beanspruchung von AGL II zu berücksichtigen. Wer noch eine Münz- oder Briefmarkensammlung verwerten kann, ist daher nicht als hilfebedürftig anzusehen und erhält ALG II nur darlehensweise. Die Unwirtschaftlichkeit des Verkaufs oder ein ungünstiger Markt mit Abschlägen auf den Ankaufpreis sind nicht als besondere Härte zu berücksichtigen.