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Verbesserter Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr („Buttonlösung”)
Erster Schritt zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie
Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben am bzw. das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet, das am in Kraft treten wird. Hiermit hat der deutsche Gesetzgeber einen ersten Schritt getan, um die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie vom (2011/83/EU, ABl L 304/64) in nationales Recht umzusetzen. Mit dieser Umsetzung ist das drängendste Problem der Kosten- und Abo-Fallen im elektronischen Geschäftsverkehr aus dem Gesamtpaket der Verbraucherrechterichtlinie herausgelöst und in dem neugefassten § 312g BGB behandelt worden. Eile bei der Umsetzung war hier geboten, weil unseriöse Unternehmen im elektronischen Rechtsverkehr zunehmend und in großem Umfang gegenüber ihren Kunden durch irreführende Gestaltungen ihrer Internetseiten verschleiern, dass die angebotenen Leistungen entgeltpflichtig sind.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Kosten- und Abo-Fallen im Internet
1. Verschleierungs- und Täuschungshandlungen
[i]Verbraucher werden zunehmend im Online-Handel über die Entgeltlichkeit von Leistungen getäuschtIn der Berichterstattung der Medien und in der beruflichen Praxis der Rechtsberatung trifft man zunehmend auf Fälle, in denen vor allem Verbraucher als Online-Kunden von unseriösen Webseitenbetreiber...