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EuGH  - C-129/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InvZulG § 2 S 2 Nr 4, AEUV Art 108 Abs 2

Rechtsfrage

Hat die Entscheidung der Kommission vom (Nr. K (1998) 1712, ABl. EG 1999 Nr. L 60, S. 61) dem deutschen Gesetzgeber einen Umsetzungsspielraum bei der Ausgestaltung des § 2 Satz 2 Nr. 4 Investitionszulagengesetz (InvZulG 1996) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999 vom belassen, wonach durch diesen eine Regelung gedeckt wäre, die hiervon betroffene Investitionen begünstigt, bei denen die bindende Investitionsentscheidung vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der Kommissionsentscheidung bzw. vor Veröffentlichung der beabsichtigten Maßnahmen im Bundessteuerblatt (BStBl) getroffen wurde, die Lieferung des Investitionsgegenstands sowie die Festsetzung und Auszahlung der Zulage aber danach erfolgt?

Auszahlung; Festsetzung; Frist; Investitionszulage; Lieferung

Fundstelle(n):
GAAAE-10173

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