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BVerfG  - 2 BvL 1/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG 2002 i.d.F. vom 15.12.2003 § 50d Abs 8 S 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 25, GG Art 3 Abs 1, DBA Türkei Art 23 Abs 1 Buchst a S 1, DBA Türkei Art 15 Abs 1

Rechtsfrage

Verstößt § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003 insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 sowie Art. 3 Abs. 1 GG , als hierdurch für die Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die völkerrechtlich in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbarte Freistellung der Einkünfte (hier: nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 DBA-Türkei 1985 i.V.m. dem dazu ergangenen Zustimmungsgesetz vom ) bei der Veranlagung ungeachtet des Abkommens nur gewährt wird, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die in diesem Staat auf die Einkünfte festgesetzten Steuern entrichtet wurden?

Doppelbesteuerung; treaty override; Völkerrecht

Fundstelle(n):
FAAAE-10169

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