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BFH 17.1.2012 VIII R 48/10, BBK 11/2012 S. 486

Steuerrecht | Investitionsabzugsbetrag: Abschied vom Finanzierungszusammenhang

Der BFH hält beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g Abs. 1 EStG einen Finanzierungszusammenhang zwischen der Investition und dem Investitionsabzugsbetrag für entbehrlich. Dies betrifft vor allem nachträglich gebildete IAB und bedeutet:

  • [i]Nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags wird erleichtert Ein IAB kann auch noch nach Durchführung der Investition erfolgen . Maßgeblich für die Prüfung der Investitionsabsicht ist der 31. 12. des Wirtschaftsjahres, für das der IAB gebildet werden soll: nicht der Zeitpunkt der Investition.

  • Der Steuerpflichtige muss im Zeitpunkt der Investition nicht die Absicht haben, später einen IAB zu bilden.

  • Der IAB kann auch noch im Einspruchsverfahren innerhalb der Einspruchsfrist gebildet oder erweitert werden. Nur nach Bestandskraft des Bescheids kann das IAB-Wahlrecht nicht mehr au...