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Festsetzungsverjährung bei Verlegung des Beginns einer Außenprüfung
[i]bbk-leserfrage@nwb.deHaben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de.
Frage
[i]Antrag auf Aussetzung der VollziehungDas Finanzamt (FA) hat im Jahr 2009 für das Jahr 2004 eine Außenprüfung angeordnet, die im Dezember 2009 beginnen sollte. Zum wäre an sich Verjährung für 2004 eingetreten. Da für das Vorjahr 2003 noch ein Einspruchsverfahren anhängig war, das Auswirkungen für 2004 haben könnte, wurde am (Eingang beim FA) die Verlegung des Beginns der Prüfung beantragt, bis das Einspruchsverfahren für 2003 abgeschlossen ist. Diesem Antrag hat das FA noch im Jahr 2009 stattgegeben.
[i]Offenes EinspruchsverfahrenDas Einspruchsverfahren für das Jahr 2003 ist nun immer noch nicht abgeschlossen, und es ist nicht absehbar, wann das FA mit der Prüfung für das Jahr 2004 beginnen wird. Ist bereits Festsetzungsverjährung für 2004 eingetreten? Falls nicht: Wann wird sie möglicherweise eintreten?
Antwort
I. Grundsätze
1. Prüfungsbeginn führt zur Ablaufhemmung
[i]Prüfungsbeginn hemmt VerjährungDie Verjährung im Fall einer Außenprüfung richtet sich nach § 171 Abs. 4 AO. Nach Satz 1 Variante 1 dieser Norm wird der Eintritt der Verjährung durch den Beginn einer Außenprüfung gehemmt. Die...