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Lohnsteuer | Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Der BFH hält mit Urteil vom an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung (Urteil vom - VI R 87/04, BStBl 2006 II S. 625) fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Dem ist nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachträglich [i]Wagner, NWB 35/2011 S. 2390erstellten Auflistungen präzisiert werden. – Hierzu erscheint in Kürze ein Beitrag in der NWB.