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Schenkungsteuer | Festsetzung gegenüber Schenker nach Entrichtung durch Bedachten nicht mehr zulässig
Hat der Bedachte die Schenkungsteuer entrichtet, kann sie nach dem auch dann nicht mehr gegenüber dem Schenker festgesetzt werden, wenn die Steuer dem Bedachten aufgrund eines durch unrichtige Angaben erwirkten Änderungsbescheids (teilweise) erstattet und später diesem gegenüber wieder in der ursprünglichen Höhe festgesetzt wird.
Hat der Beschenkte die gegen ihn festgesetzte Schenkungsteuer entrichtet, ist es generell nicht mehr möglich, den Schenker in Anspruch zu nehmen. Im Streitfall war dies klarzustellen, nachdem die Beschenkte den Steuerbescheid zunächst mit Erfolg angegriffen hat, so dass es zu einer Steuererstattung kam, die Steuer aber später nachgefordert wurde, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sie mit falschen Angaben operiert hatte. Di...