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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über „ebay”
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform „ebay” kann eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein; die Beurteilung als nachhaltig hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab. (2) [i]Rachau, SteuerStud 4/2010 S. 161Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum [i]infoCenter „Unternehmer” NWB YAAAA-41721 Vertrieb der Gegenstände unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Händler i. S. von Art. 4 Abs. 2 der 6. EG-RL.