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Revisionsverfahren wegen Erbschaftsteuer
Die Bundesregierung sieht trotz des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG keinen Grund zur Änderung dieses Gesetzes. Dies hat sie im Rahmen einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag mitgeteilt (BT-Drucks. 17/9077). In dem anhängigen Revisionsverfahren wird der BFH insbesondere darüber zu entscheiden haben, ob die unter bestimmten Voraussetzungen zu gewährende steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen in Form der sog. Vollverschonung mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) vereinbar ist (Az. beim BFH: II R 9/11).