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BFH  - VIII R 13/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: HGB § 249 Abs 1 Satz 1, SGB V § 106, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1 Satz 1

Rechtsfrage

Ist hinsichtlich der Bildung einer Rückstellung für Regresse der Krankenkassen gegenüber Ärzten wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise in der vertragsärztlichen Versorgung eine hinreichende Konkretisierung einer ungewissen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung erst dann gegeben, wenn ein entsprechender Beschluss des Prüfungsausschusses, einen Arzt wegen der Überschreitung der für seine Praxis ermittelten Richtgrößensummen für Arznei-, Verband- oder Heilmittel oder einer Abweichung der Verordnungsweise von den Durchschnittswerten für einen bestimmten Zeitraum in einer betragsmäßig bestimmten Höhe in Anspruch zu nehmen, vorliegt?

Konkretisierung; Öffentlich-rechtliche Verpflichtung; Rückstellung

Fundstelle(n):
UAAAE-09948

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