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FA nicht zur Beteiligung an einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan einer Anwältin im Erlasswege verpflichtet
Das FA ist auch dann nicht zwingend zur Beteiligung an einem von einer selbständig tätigen Rechtsanwältin initiierten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan im Erlasswege verpflichtet, wenn der Rechtsanwältin aufgrund des bereits von der zuständigen Rechtsanwaltskammer eröffneten Verfahrens zum Entzug der Rechtsanwaltszulassung bei einem Scheitern des Schuldenbereinigungsplans der Widerruf der Anwaltszulassung und damit die Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz droht (Bezug: § 5, § 227 AO; §§ 304 ff. InsO).
(1) Ein vor dem FG einklagbarer Anspruch auf Beteiligung des FA an einem Schuldenbereinigungsverfahren ergibt sich nicht aus der Insolvenzordnung. Zwar verlangt die Insolvenzordnung zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nach §§ 304 ff. InsO den Versuch einer außergerichtlichen Sch...BStBl 2002 I S. 132