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StuB 10/2012 S. 407

Höhe der Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen bei Kreditinstitut

Ein Kreditinstitut kann gem. rkr. NWB HAAAD-95416 in die Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nicht die voraussichtlichen Finanzierungsaufwendungen einbeziehen (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG; §§ 253, 255 HGB; § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Praxishinweise

(1) Die Klägerin (Klin.), eine Sparkasse in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts i. S. des Sparkassengesetzes NRW, hat zum eine Rückstellung für die Aufwendungen zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gebildet. Dabei berücksichtigte sie u. a. die Kosten für eigene und angemietete Archivräume. Diesen Kosten rechnete sie Finanzierungskosten für die eigenen Archivräume zu. Dabei handelte es sich um den Teil der Passivzinsen, der anteilig auf die Buchwerte der eigenen Ar...