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Behandlung eines unter dem Teilwert liegenden Ankaufpreises
Schließt ein Stpfl. als Leasingnehmer einen Leasingvertrag ab, wonach überhöhte Leasingraten gezahlt werden und im Gegenzug der bei Übernahme des Leasinggegenstands (hier: Pkw) zu zahlende Kaufpreis erheblich unter dem Teilwert liegt, so ist gem. ,G NWB PAAAD-93319 (1) kein wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers anzunehmen, wenn der später mögliche Ankauf von einer Willenserklärung des Leasinggebers abhängig ist, (2) ein Gewinn i. H. der Differenz zwischen Teilwert und tatsächlichem Kaufpreis bei Annahme des Andienungsrechts durch den Leasinggeber zu versteuern. Dieses gilt auch, wenn ein naher Angehöriger den Leasinggegenstand zum festgelegten Kaufpreis erwirbt (Bezug: § 39 Abs. 2, § 42 AO; § 433 BGB; § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).