Behandlung eines unter dem Teilwert liegenden Ankaufpreises
Leitsatz
Schließt ein Steuerpflichtiger als Leasingnehmer einen Leasingvertrag ab, wonach überhöhte Leasingraten gezahlt werden und
im Gegenzug der bei Übernahme des Leasinggenstandes (hier: PKW) zu zahlende Kaufpreis erheblich unter dem Teilwert liegt,
so ist
1. kein wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers anzunehmen, wenn der später mögliche Ankauf von einer Willenserklärung
des Leasinggebers abhängig ist,
2. ein Gewinn in Höhe der Differenz zwischen Teilwert und tatsächlichem Kaufpreis bei Annahme des Andienungsrechts durch den
Leasinggeber zu versteuern. Dieses gilt auch, wenn ein naher Angehöriger den Leasinggegenstand zum festgelegten Kaufpreis
erwirbt.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 331 Nr. 4 KÖSDI 2012 S. 17836 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2012 S. 406 PAAAD-93319
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