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BFH 17.01.2012 VIII R 23/09, StuB 10/2012 S. 406

Geltendmachung einer Ansparabschreibung erst im Einspruchsverfahren

Gibt ein Einnahmen-Überschussrechner seine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr im Folgejahr ab und beantragt er erstmals im Einspruchsverfahren mit der Begründung, sein betriebliches Fahrzeug mit einer Laufleistung von 140.000 km sei bereits acht Jahr alt, er plane deswegen im nächsten Jahr die Anschaffung eines neuen betrieblichen Pkw und die Geltendmachung im Rahmen der Einkommensteuererklärung sei nur versehentlich unterblieben, eine Ansparabschreibung, so kann dieser Antrag nicht mit der Begründung abgelehnt werden, im Fall einer nachträglich gebildeten Rücklage seien erhöhte Anforderungen an die erforderliche Konkretisierung der Investitionsabsicht zu stellen (Bezug: § 7g Abs. 3 bis 6 EStG 2002).

Praxishinweise

Entscheidend für das für den klagenden Rechtsanwalt positive Urteil des BFH war u. a., dass zum...BStBl 2004 I S. 337