Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 10 vom Seite 377

Kein Bilanzansatz für noch nicht erbrachte Leistungsverpflichtungen

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Verbindlichkeit statt passiver Abgrenzung

Im letzten Streiflicht wurden BFH-Entscheidungen vorgestellt, in denen erhaltene Vorauszahlungen an den Leistungsverpflichteten zur Realisationsperiodisierung als Verbindlichkeit (am Bilanzstichtag) qualifiziert wurden. Dabei waren die Sachverhaltsmerkmale der passiven Rechnungsabgrenzung nach § 250 HGB und § 5 Abs. 5 EStG eindeutig erfüllt. Es handelte sich zur Erinnerung um Entscheidungen zur

  • Stillhaltervergütung für Aktienoptionskontrakte ,

  • Rückverkaufsoptionen von Autovermietern ,

  • Ablösung eines verlustbehafteten Mietvertrags .

Statt der zu erwartenden Passivabgrenzung fand der BFH seine Lösung für die Haben-Buchung (im Soll Geld) im Ansatz einer Verbindlichkeit. In der Originalsprache nach dem Urteil I R 17/02 : „Durch den Abschluss der (…) Optionsverträge wurden Verbindlichkeiten (…) begründet”, zu verstehen als bilanzierbare. Gebucht wird also beim Stillhalter „per Debitor/Geld an Verbindlichkeit (vielleicht Kreditor)”, dabei besteht keine Rückzahlungsverpflichtung des optionsverpflichteten Stillhalters, vergleichbar einem Darlehen. Die Vereinnahmung der Optionsvergütung versetzt den Stillhalter...