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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 346

Die ertragsteuerliche Behandlung vermögensverwaltender Personengesellschaften

Einheitliche und dualistische Betrachtung sowie Bruchteilsgedanke

Roland Quinten und Florian Schiefer

Der Einkommensteuer unterliegen grundsätzlich zwei verschiedene Kategorien von Einkünften. Unterschieden werden zum einen Gewinneinkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG und zum anderen Überschusseinkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG. Da die jeweilige Methode der Einkünfteermittlung bei Gewinn- und Überschusseinkunftsarten divergiert, kann es in der Folge zu einem Abgrenzungsproblem bei den einzelnen Einkünften kommen. Dieses Abgrenzungs- bzw. Qualifikationsproblem ergibt sich jedoch nicht bloß bei Einkünften einzelner natürlicher Personen, sondern auch bei Einkünften einer Personengesellschaft. Erzielt eine Personengesellschaft Überschusseinkünfte, handelt es sich um eine sog. vermögensverwaltende Personengesellschaft, auf deren steuerliche Besonderheiten in diesem Beitrag näher eingegangen wird.

I. Einführung

Als Steuersubjekt der Einkommensteuer kommt gem. § 1 EStG grundsätzlich nur die einzelne natürliche Person in Betracht; sie hat die in § 2 Abs. 1 EStG definierten Einkünfte zu versteuern. Als Zusammenschluss mehrerer natürlicher Personen erfüllt die Personengesellschaft diesen Tatbestand per se nicht. Ebenso wenig kommt sie als Steuersubjekt der Körperschaftsteuer in Betracht.

In Anlehnung an die zi...