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FG Nürnberg | Kein ermäßigter KSt-Satz für Einkünfte, die eine inländische Niederlassung einer ungarischen Kapitalgesellschaft während der Assoziierungsphase erzielte
(1) Eine beschränkt steuerpflichtige ungarische Kapitalgesellschaft kann nicht für VZ, die vor der EU-Vollmitgliedschaft Ungarns endeten, die Anwendung eines niedrigeren KSt-Satzes beanspruchen. (2) Anderes ergibt sich weder aus dem Europa-Abkommen (Ungarn), noch aus dem , CLT-UFA SA NWB DAAAB-83178, noch aus einer bilateralen Vereinbarung über die Entsendung ungarischer Arbeitnehmer (EFG 2012 S. 658).
Die Klin. hatte unter Berufung auf das EuGH-Urteil in der Rechtssache CLT-UFA SA und das nachgelagerte NWB NAAAC-19497 geltend gemacht, der angewandte Betriebsstättensteuersatz für die Streitjahre 1997 bis 2000 sei diskriminierend. Zwar sei Ungarn erst zum der EU beigetreten, jedoch sei diesem Beitritt eine...