Arbeitshilfe Juli 2014

Anspruch auf Differenzkindergeld für Grenzgänger (II)

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Sollte der Gerichtshof zu dem Ergebnis kommen, dass die Vorlagefrage 1 in der Rechtssache Littlewoods Retail Limited/The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs () zu verneinen ist:

1. Muss es sich nach den unionsrechtlichen Grundsätzen der Effektivität und/oder der Äquivalenz bei der Abhilferegelung für unter Verstoß gegen Unionsrecht zuviel gezahlte Mehrwertsteuer um eine einheitliche Abhilferegelung sowohl für die Erstattung der zuviel gezahlten Hauptbeträge als auch für den Nutzwert der zuviel gezahlten Beträge und/oder der Zinsen handeln?

2. Verstößt es, wenn es nach nationalem Recht alternative Abhilferegelungen gibt, gegen die Grundsätze der Effektivität und/oder der Äquivalenz, wenn sich die Abhilferegelung oder Abhilferegelungen nicht in den gesetzlichen Bestimmungen über die Geltendmachung der Ansprüche auf Erstattung der Hauptbeträge und die Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsentscheidungen über diese Ansprüche befinden?

3. Verstößt es gegen die Grundsätze der Effektivität und/oder der Äquivalenz, wenn von einem Kläger verlangt wird, den Anspruch auf Erstattung des Hauptbetrags und den Anspruch auf einfachen Zins in einem Verfahren vor dem Tax Tribunal und den Betrag, der nach der unionsrechtlich gebotenen Abhilferegelung im Hinblick auf den Nutzwert der Zuvielzahlungen und/oder die Zinsen darüber hinausgeht, in einem eigenen Verfahren vor dem High Court geltend zu machen?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB BAAAE-09710