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Track 04 | Umsatzsteuer: Steuerbarkeit des „Weiterverkaufs” von Künstlern und Künstlerprogrammen
Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nach einem aktuellen BMF-Schreiben nur der Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, der die Eintrittsberechtigung verschafft. Bei Tourneen steht deshalb die Steuerermäßigung regelmäßig nur dem örtlichen Veranstalter zu. Für Leistungen der Tournee-Veranstalter bis Ende 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn diese den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden.
„Steuerbarkeit des „Weiterverkaufs” von Künstlern und Künstlerprogrammen”. So ist die nächste Anweisung des Bundesfinanzministeriums überschrieben, die wir Ihnen jetzt vorstellen. „Weiterverkauf von Künstlern” – Sprachlich ist das wahrlich keine Meisterleistung. Aber immerhin: „Weiterverkauf” steht in Anführungszeichen. Nun, worum geht es? Ermäßigter Steuersatz oder nicht, das ist hier die Frage.
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % bei der Verschaffung der Eintrittsberechtigung
für Theater, Konzerte und Museen sowie
für Darbietungen ausübender Künstler, die Theatervorführungen und Konzerten vergleichbar sind.
Das BMF hat jetzt bekräftigt: Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehr...