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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 10-11 | Werbungskosten: Berufliche Veranlassung bei Auslandsgruppenreisen

Zur Klärung der beruflichen Veranlassung sind bei der Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise auch nach der Entscheidung des Großen Senats zum sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale weiter anzuwenden. Dies gilt nach einem aktuellen BFH-Urteil auch dann, wenn der Steuerpflichtige mit der Teilnahme an der Reise eine allgemeine Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung erfüllt oder die Reise von einem Fachverband angeboten wird.

Track 10 | Altbekannte Abgrenzungsmerkmale gelten weiterhin

Von Berufsverbänden werden häufig Gruppenreisen ins Ausland angeboten. Neben Ausflügen, wie sie jeder normale Tourist macht, enthalten die Studienreisen auch einige berufsspezifische Elemente. Die Teilnehmer spekulieren darauf, das Finanzamt an den Kosten beteiligen zu können.

Seit der Große Senat des Bundesfinanzhofs das absolute Abzugs- und Aufteilungsverbot für gemischte Aufwendungen aufgegeben hat, sind die Chancen durchaus gestiegen. Früher galt der Grundsatz: Ist eine Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst, dann sind die Kosten insgesamt nicht abzugsfähig. „Ganz oder gar nicht”, hieß die Devise. Nach der neue...