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Die Kapitallebensversicherung in der Insolvenz des Versicherungsnehmers
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-09465 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf bestehende Lebensversicherungsverträge hat. Das Verhältnis von Versicherungs- und Insolvenzrecht ist dadurch geprägt, dass zum einen die allgemeinen insolvenzrechtlichen Grundsätze zum Tragen kommen, andererseits aber auch Abweichungen möglich sind, die ihren Ursprung in den unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Ausgestaltungsvarianten haben.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Versicherungsverträge als Bestandteil der Insolvenzmasse
In der Insolvenz des Versicherungsnehmers steht der Insolvenzverwalter vor der Entscheidung, ob und wie er die in der Versicherung enthaltenen Vermögenswerte zur Masse ziehen kann. Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, bei dem der Versicherungsnehmer die Versicherungsprämien schuldet, während der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungsleistung zu bewirken hat (§ 103 Abs. 2 InsO, § 1 VVG). [i]Ansprüche aus Versicherungsverträgen als VermögenswerteAnsprüche aus Versicherungsverträgen sind nach diesem Verständnis Rechte von Vermögenswerten und regelmäßig Bestan...