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BFH entscheidet zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei Outsourcing-Fällen teilweise entgegen LStR/LStH
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-09619 Der NWB MAAAE-09164 entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass in Outsourcing-Fällen Arbeitnehmer mit ihrer Ausgliederung grds. auswärts, also nicht mehr an einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig [i]BFH, Urteil vom 9. 2. 2012 - VI R 22/10 NWB MAAAE-09164 sind. Im konkret entschiedenen (Ausnahme-)Fall hat der BFH allerdings eine regelmäßige Arbeitsstätte angenommen.
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Typische Outsourcing-Konstellation
[i]Definition Die typische Outsourcing-Konstellation steht für Fälle, in denen Arbeitgeber Arbeitsbereiche auf andere rechtlich selbständige Unternehmen übertragen, dadurch die arbeits- oder dienstrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und bisherigem Arbeitgeber enden, die beim bisherigen Arbeitgeber tätigen Arbeitnehmer solche der ausgegliederten Unternehmen werden, aber zunächst weiter in Einrichtungen ihrer früheren Arbeitgeber tätig bleiben.
BFH: Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing
[i]Abweichung von VerwaltungsmeinungBei Outsourcing liegt keine regelmäßige Arbeitsstätte vor, weil damit Arbeitnehmer nicht mehr in Einrichtungen ihres Arbeitgebers tätig sind. Der BFH vergleicht dies ...