Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Deliktsrecht | Insolvenzverschleppung und Beweisvereitelung durch Verletzung der Buchführungspflichten
Die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung als bewiesen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgläubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung näherer Einzelheiten nicht möglich ist. Hier hatte der beklagte Geschäftsführer jedenfalls seine Pflicht aus § 257 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 HGB verletzt, empfangene Handelsbriefe und Abschriften davon sowie Buchungsbelege – Rechnungen, Quittungen usw. – aufzubewahren. Infolgedessen war er wegen verspäteter Insolvenzantragstellung und Eingehungsbetrugs zum Schadensersatz verpflichtet (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 15a InsO und § 263 StGB), obwohl die Klägerin – mangels Unterlagen – weder die Zahlungsunfähigke...