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BMF 24.04.2012 IV D 2 - S 7300/11/10002, BBK 10/2012 S. 438

Umsatzsteuer | BMF verlängert Nichtbeanstandungsregelung für Vorsteuerabzug bei unternehmensfremden Eingangsleistungen

Das BMF verlängert die bisherige Nichtbeanstandungsregelung für den Vorsteuerabzug bei unternehmensfremder Verwendung der Eingangsleistung vom auf den . Der Unternehmer kann sich daher bei Eingangsleistungen, die er bis zum bezieht, für den Vorsteuerabzug in voller Höhe entscheiden, muss dann aber die spätere unternehmensfremde Verwendung als Wertabgabe versteuern (§ 3 Abs. 9a UStG).

[i]Nichtbeanstandung bis 31. 12. 2012Nach der neuen Rechtsprechung des BFH ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit der Unternehmer von vornherein beabsichtigt, die Eingangsleistung für unternehmensfremde Zwecke zu verwenden, z. B. für Privatzwecke des Unternehmers oder seiner Arbeitnehmer oder für eine Betriebsveranstaltung, deren Kosten pro Arbeitnehmer höher als 110 € sind. Das BMF hatte mit Schreiben vo...