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BFH 19.01.2012 VI R 23/11, BBK 10/2012 S. 444

Regelmäßige Arbeitsstätte | Neue BFH-Urteile

Einem Arbeitnehmer kann je Beschäftigungsverhältnis nur eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte zugeordnet werden. Die Finanzverwaltung wendet diesen aus der Rechtsprechung abgeleiteten Grundsatz in allen offenen Fällen an . Arbeitnehmer ohne nachweisbaren qualitativen Tätigkeitsschwerpunkt im Unternehmen, einem Kunden o. Ä. haben demnach gar keine regelmäßige Arbeitsstätte. Der BFH hat in zwei weiteren Urteilen vom diesen Grundsatz bestätigt:

  • [i]BereitschaftsdienstEin städtischer Feuerwehrmann, der Fahrer eines Notarztfahrzeuges eines nicht städtischen Krankenhauses ist, hat in seinem Dienstzimmer in diesem Krankenhaus keine regelmäßige Arbeitsstätte. Folge: Bereitschaftsdienst als Auswärtstätigkeit mit Verpflegungsmehraufwendungen .

  • [i]Kein Tätigkeitsort mit zentraler BedeutungEin Rettungsassisten...