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Studiengebühren | Steuerfreiheit bei Kostenübernahme
Steht ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber in einem Ausbildungsdienstverhältnis, kann die Kostenübernahme von Studiengebühren für das berufsbegleitende Studium durch den Arbeitgeber (lohn-)steuerfrei sein. Dies ist z. B. regelmäßig bei einer im dualen System durchgeführten Ausbildung möglich, sofern der Arbeitgeber Schuldner der Studiengebühr ist.
Ist der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühr, hängt die Steuerfreiheit vom Vorliegen eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers ab. Steuerfreiheit liegt nach dem vor, wenn
der Arbeitgeber sich arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet hat und
der Arbeitgeber die übernommenen Studiengebühren – ggf. zeitanteilig – zurückfordern kann, s...