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OLG Celle 17.11.2011 13 U 168/11, NWB 20/2012 S. 1650

Berufsrecht | Zulässige geografische Werbeangabe als Kanzlei-Niedersachsen

Mit der zusatzfreien werblichen Bezeichnung als „Kanzlei-Niedersachsen” verstößt eine Anwaltssozietät nicht gegen das Sachlichkeitsgebot des § 6 BORA, da ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Rechtsuchender als Adressat dieser Werbung die Bezeichnung als rein geografische Bezeichnung versteht, die weder eine Unsachlichkeit darstellt noch eine Alleinstellung suggeriert.

Anmerkung:

Das LG Koblenz hat demgegenüber die werbliche Angabe der DGB Rechtsschutz GmbH im Internet als „größte deutsche Fachkanzlei” als wettbewerbswidrig beanstandet, weil Rechtsuchende [i]Zur neuen Berufsordnung s. Gilgan, NWB 5/2011 S. 379unter dem Begriff „Fachkanzlei” eine Sozietät verstehen, in der sich Berufsträger mit einer besonderen Fachkompetenz zusammengeschlossen haben, was bei den Rechts...

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