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FG Berlin 24.01.2012 11 K 11002/08, NWB 20/2012 S. 1645

Grunderwerbsteuer | Rückgängigmachung des Kaufvertrags

Wird der ursprüngliche Grundstückskaufvertrag rückgängig gemacht und werden gleichzeitig die Anteile an der bisherigen Eigentümerin (hier: einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft) veräußert, ist für die Anwendung der Regelung über die Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) nach dem nicht zu unterscheiden, ob die zweite Übertragung durch einen Kaufvertrag oder durch eine Anteilsübertragung erfolgt.