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Grunderwerbsteuer | Rückgängigmachung des Kaufvertrags
Wird der ursprüngliche Grundstückskaufvertrag rückgängig gemacht und werden gleichzeitig die Anteile an der bisherigen Eigentümerin (hier: einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft) veräußert, ist für die Anwendung der Regelung über die Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) nach dem nicht zu unterscheiden, ob die zweite Übertragung durch einen Kaufvertrag oder durch eine Anteilsübertragung erfolgt.