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Wirtschaftsrecht; | öffentliche Dienstleistungsaufträge
Der EuGH hat in der Rs. C-18/01 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Eine Aktiengesellschaft, die von einer Gebietskörperschaft gegründet, kontrolliert und geleitet wird, nimmt eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe i. S. von Art. 1 Buchst. b Unterabs. 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates v. über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge wahr, wenn sie Leistungen zur Förderung der Entwicklung der Gewerbetätigkeit auf dem Gebiet der Körperschaft vergibt. Um festzustellen, ob die Aufgabe nichtgewerblicher Art ist, hat das nationale Gericht die Umstände, die zur Gründung dieser Gesellschaft geführt haben, und die Voraussetzungen, unter denen sie ihre Tätigkeit ausübt, zu würdigen, wobei insbesondere das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht, das ...