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Indonesien; | neuer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag
Am 14. 5. 2003 wurde in Jakarta der neue deutsch-indonesische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) unterzeichnet (ersetzt den Vorläufervertrag von 1968). Wesentliche Verbesserungen im neuen Vertrag sind: Deutschen Investoren wird nunmehr uneingeschränkte Inländerbehandlung zugestanden. Durch Einbeziehung der Verzinsungspflicht in die Entschädigung im Falle von Zahlungsverzug wird der Eigentumsschutz verbessert. In Streitfällen steht Investoren künftig ein eigenes Klagerecht vor einem internationalen Schiedsgericht zu. Der neue Vertrag wird als eine wichtige Grundlage für den weiteren Ausbau der deutsch-indonesischen Investitionsbeziehungen gewertet (WIN 6/2003, S. 12).