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Körperschaftsteuer | Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der NWB WAAAC-77620, vom - VI R 81/06 NWB JAAAD-24104 und vom - VI R 43/09 NWB YAAAD-40257 im Hinblick auf die Frage der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (Kfz) durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Folgendes:
I. Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)
(1) Nach den BFH-Entscheidungen vom - I R 8/06 NWB WAAAC-77620 und vom - I R 83/07 NWB JAAAD-03650 (BFH/NV 2009 S. 417) ist nur diejenige Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer betrieblich veranlasst, welche durch eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung abgedeckt wird. Die ohne eine solche Vereinbarung erfolgende oder darüber hinausgehende...