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IWB 11/2003

Türkei; | Arbeitserlaubnis für Ausländer

Mit der Verabschiedung des ”Gesetzes über die Arbeitserlaubnis für Ausländer” hat die Türkei einen weiteren Schritt zur Rechtsangleichung an die EU gemacht. Mit der Neuregelung wird erstmals ein subjektives Recht für Ausländer auf die Erteilung einer individuellen Arbeitserlaubnis geschaffen. Die zeitliche Staffelung der befristeten und schließlich unbefristeten Arbeitsgenehmigung erinnert an die assoziationsrechtliche Regelung. EU-Bürger und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen sollen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis unabhängig von gesetzlichen Fristen haben (Bundesarbeitsbl. 5/2003, S. 11).

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