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StuB 9/2012 S. 374

Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital einer GmbH

Im Rahmen der Schaffung genehmigten Kapitals einer GmbH können die Geschäftsführer auch ermächtigt werden, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Gesellschafter zu entscheiden. Die Geschäftsführer einer GmbH können im Gesellschaftsvertrag ermächtigt werden, für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft bzw. nach entsprechender Änderung des Gesellschaftsvertrags das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einlagen zu erhöhen (§ 55a GmbHG, genehmigtes Kapital). Anders als die aktienrechtlichen Vorschriften zum genehmigten Kapital lässt die Norm die Frage offen, ob die Geschäftsführer auch zum Bezugsrechtsausschluss ermächtigt werden können. Das Gericht bejaht dies unter analoger Anwendung der entsprechenden aktienrecht...